Die nachstehenden Bedingungen finden Anwendung auf alle Verträge und Aufträge, sie finden auch Anwendung für alle Folgeaufträge, auch wenn im Einzelfall nicht besonders auf sie Bezug genommen wird. Ihre Geltung kann nur durch ausdrückliche Vereinbarung beim einzelnen Geschäftsabschluss ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.
Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen ausschließlich unsere Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung oder Leistung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, haben für unsere Lieferungen und Leistungen keine Geltung, es sei denn, wir würden sie schriftlich anerkennen.
Alle uns erteilten Aufträge werden für uns erst verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. In Ausnahmefällen gilt bei kurzfristigen Bestellungen auch die mündliche Bestätigung.
Für die Ausführung und den Umfang eines Auftrages ist grundsätzlich nur die Auftragserteilung maßgebend. Kleine Änderungen können noch bis spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung vorgenommen werden.
Nachträgliche Auftragsänderungen über die Einzelheiten der Veranstaltung 3 Tage vor der Veranstaltung sind nicht mehr möglich, es sei denn, wir würden Änderungen ausdrücklich zustimmen. Bereits angefallene Kosten werden dem Besteller zusätzlich in Rechnung gestellt, ebenso die Mehrkosten, welche durch die nachträgliche Auftragsänderung entstehen, auch wenn der Auftrag mit unserem Einverständnis geändert wird.
Der Besteller ist verpflichtet, spätestens 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung die effektive Personenzahl bekanntzugeben.
Wir stellen diese Personenzahl, die 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung vom Besteller genannt wird, auch in Rechnung, auch wenn tatsächlich weniger Personen an der Veranstaltung teilnehmen sollten. Die Geltendmachung weiteren Schadens behalten wir uns ausdrücklich vor. Nimmt der Besteller keine Änderung mehr vor, wird die Veranstaltung entsprechend der Auftragsbestätigung durchgeführt und auch in Rechnung gestellt. Ebenso, wenn drei Tage vor Beginn der Veranstaltung nicht die effektive Personenzahl genannt wird. In diesem Falle kommt dann die in der Auftragsbestätigung angegebene Personenzahl zur Berechnung.
Sofern die Veranstaltung aus zwingenden Gründen abgesagt werden muss, können nachstehende Gebühren erhoben werden.
Wenn nichts anderes vermerkt ist, verstehen sich die Preise in Euro zuzüglich der am Liefertag geltenden Mehrwertsteuer. Wir behalten uns vor, bei der Veränderung im Rohstoffpreis oder bei den Personalkosten den zum Zeitpunkt der Durchführung der Veranstaltung geltenden Preis neu festzusetzen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltungstag mehr als 4 Monate liegen.
Können wir aus Gründen höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Krankheit, wegen Betriebsstörungen oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden Umständen die Lieferung nicht oder nur mit Verzögerung durchführen, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz jedweder Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Besteller könnte uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen.
Falls zwischen uns und dem Besteller keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind, hat der Besteller die Zahlung des Rechnungsbetrages und eventueller Nebenkosten in bar oder durch Überweisung zu unserer freien Verfügung auf unserer Bankkonto innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne jeden Abzug zu leisten.
Bei Überschreiten dieses Zahlungstermins sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils geltenden Kontokorrentsatzes unserer Bankverbindung, mindestens aber in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank, zu berechnen, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf.
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich, dem Fahrer mitzuteilen. Bei Veranstaltungen, welche von Mitarbeitern unserer Firma betreut werden, sind Beanstandungen der zuständigen Person sofort mitzuteilen.
Nach Ablauf dieser Frist hat der Besteller keine Ansprüche uns gegenüber aus Gewährleistung oder sonstigen Rechtsgründen mehr, insbesondere keine Ansprüche auf Schadensersatz, es sei denn, er könnte uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen.
Im übrigen sind Schadensersatzansprüche jeder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, es sei denn, diese Schäden sind nachweisbar von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden, wobei der Besteller die Beweislast hierfür trägt.
Für den Fall, dass wir Kunden, entgeltlich oder unentgeltlich Zelte, Einrichtungsgegenstände, Kleinmaterial, technische Einrichtungen oder sonstige Gegenstände zur Verfügung stellen, haftet der Kunde uns gegenüber für sämtlich auftretenden Schäden, Beschädigungen sowie Zerstörungen, ohne dass es auf ein Verschulden ankommt. Es sei denn, der Kunde kann uns nachweisen, dass Schäden, Beschädigungen, bzw. Zerstörungen etc. von uns zu vertreten sind. Fehlende Gegenstände werden in Rechnung gestellt.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist es Sache des Kunden, sämtliche Anschlüsse für Strom, Wasser etc. selbst herzustellen, bzw. für die Anschlüsse zu sorgen. Wir haften nicht für solche Anschlüsse bzw. daraus hervorgerufene Schäden jedweder Art, es sei denn, wir hätten es vertraglich übernommen, selbst für die geschilderten Anschlüsse zu sorgen.
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist Karlsruhe. Als Gerichtsstand gilt Karlsruhe als vereinbart, wenn wir Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend machen oder der Besteller im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder der Besteller nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder wenn der Wohnsitz des Bestellers oder dessen gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Bei Vollkaufleuten ist der Gerichtsstand stets Karlsruhe. Für die vertraglichen Bestimmungen sowie für alle aus dem Vertragsverhältnis sich etwa ergebenden Streitigkeiten gilt stets deutsches Recht.
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des gesamten Vertrages. Für den Fall, dass eine der vorgenannten Bestimmungen trotzdem unwirksam ist, tritt automatisch die dieser Bestimmungen wirtschaftlich am nächsten kommende in Kraft.
Die vorstehenden Bedingungen finden auch Anwendung für Verträge mit Nichtkaufleuten. Soweit den obigen Bedingungen jedoch zwingende Vorschriften des AGB-Gesetzes entgegenstehen, richtet sich der Inhalt des jeweiligen Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.